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Fragebogen

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Leitfaden · Kapitel 3

Selbstständig nebenbei: was zu tun ist, und in welcher Reihenfolge

Diese Seite erklärt den Rahmen. Das Finanzamt und eine Steuerberatung ersetzt sie nicht.

Das unspektakulärste Kapitel des Leitfadens – und das einzige, das Ärger erspart.

Keines der Portale stellt Sie an. Sie arbeiten selbstständig, und das ändert zwei Dinge: wie Sie bezahlt werden und was Sie erklären müssen. Was konkret zu tun ist, hängt davon ab, wie Sie arbeiten.

Einzelne Aufgaben über ein Portal

Was ein Portal Ihnen zahlt, sind Einkünfte und gehören in die Einkommensteuererklärung – auch wenn es wenig ist, unregelmäßig kommt und aus dem Ausland. Ein Portal im Ausland führt für Sie keine Steuer ab. Das gilt für alle drei Formen.

Beim Finanzamt anmelden

Wer selbstständig tätig wird, meldet das dem Finanzamt, in der Regel innerhalb eines Monats, mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Ob die Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich gilt, entscheidet das Finanzamt: Lektorat, Übersetzung und Unterricht zählen oft zu den freien Berufen, Datenarbeit für Plattformen häufig zum Gewerbe. Ein Gewerbe melden Sie zusätzlich beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde an.

Umsatzsteuer

Unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen kommt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG infrage: Dann weisen Sie keine Umsatzsteuer aus, erklären Ihre Einnahmen aber trotzdem. Sitzt der Auftraggeber als Unternehmen im Ausland, gelten für die Umsatzsteuer eigene Regeln – klären Sie das vor der ersten Rechnung.

Neben der Stelle, in Rente, im öffentlichen Dienst

Neben einer Anstellung ist eine selbstständige Nebentätigkeit in aller Regel erlaubt; lesen Sie vorher Ihren Arbeitsvertrag auf eine Nebentätigkeitsklausel. Wer eine Altersrente bezieht, darf seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen; bei einer Rente wegen Erwerbsminderung gelten weiter Grenzen. Beamtinnen und Beamte brauchen für Nebentätigkeiten meist eine Genehmigung oder müssen sie zumindest anzeigen. Wer Leistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erhält, meldet jede Nebentätigkeit vorher.

Was oft gesagt wird und nicht stimmt

Wo Sie fragen

Beim Finanzamt zur Anmeldung und zur Erklärung – die Auskunft dort kostet nichts. Bei einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein zu Ihrem konkreten Fall.

ELSTER aufrufen

Ein Dienst der Finanzverwaltung, unvergütet und ohne Kennung im Link.

Zum MitnehmenAnzeige und ausdrücklich keine Steuerberatung. Über Ihren Fall entscheidet das Finanzamt, nicht diese Seite.