Leitfaden · Kapitel 3
Selbstständig nebenbei: was zu tun ist, und in welcher Reihenfolge
Diese Seite erklärt den Rahmen. Das Finanzamt und eine Steuerberatung ersetzt sie nicht.
Keines der Portale stellt Sie an. Sie arbeiten selbstständig, und das ändert zwei Dinge: wie Sie bezahlt werden und was Sie erklären müssen. Was konkret zu tun ist, hängt davon ab, wie Sie arbeiten.
Einzelne Aufgaben über ein Portal
Was ein Portal Ihnen zahlt, sind Einkünfte und gehören in die Einkommensteuererklärung – auch wenn es wenig ist, unregelmäßig kommt und aus dem Ausland. Ein Portal im Ausland führt für Sie keine Steuer ab. Das gilt für alle drei Formen.
Beim Finanzamt anmelden
Wer selbstständig tätig wird, meldet das dem Finanzamt, in der Regel innerhalb eines Monats, mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Ob die Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich gilt, entscheidet das Finanzamt: Lektorat, Übersetzung und Unterricht zählen oft zu den freien Berufen, Datenarbeit für Plattformen häufig zum Gewerbe. Ein Gewerbe melden Sie zusätzlich beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde an.
Umsatzsteuer
Unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen kommt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG infrage: Dann weisen Sie keine Umsatzsteuer aus, erklären Ihre Einnahmen aber trotzdem. Sitzt der Auftraggeber als Unternehmen im Ausland, gelten für die Umsatzsteuer eigene Regeln – klären Sie das vor der ersten Rechnung.
Neben der Stelle, in Rente, im öffentlichen Dienst
Neben einer Anstellung ist eine selbstständige Nebentätigkeit in aller Regel erlaubt; lesen Sie vorher Ihren Arbeitsvertrag auf eine Nebentätigkeitsklausel. Wer eine Altersrente bezieht, darf seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen; bei einer Rente wegen Erwerbsminderung gelten weiter Grenzen. Beamtinnen und Beamte brauchen für Nebentätigkeiten meist eine Genehmigung oder müssen sie zumindest anzeigen. Wer Leistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erhält, meldet jede Nebentätigkeit vorher.
Was oft gesagt wird und nicht stimmt
- Kleine Beträge seien automatisch steuerfrei. Es gibt Grenzen, unter denen keine Steuer anfällt, aber sie hängen von Ihrer gesamten Lage ab – erklären müssen Sie trotzdem.
- Ein Portal im Ausland sei unsichtbar. Plattformen melden Zahlungen nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz an die Finanzverwaltung.
- Es reiche, am Jahresende alles zu erledigen. Wer angemeldet ist, hat Pflichten im Laufe des Jahres, manchmal auch ohne Einnahmen.
Wo Sie fragen
Beim Finanzamt zur Anmeldung und zur Erklärung – die Auskunft dort kostet nichts. Bei einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein zu Ihrem konkreten Fall.
Ein Dienst der Finanzverwaltung, unvergütet und ohne Kennung im Link.